Eignungsuntersuchung: Fahrerlaubnis

Die ärztliche Eignungsuntersuchung ist ein wichtiger Schritt zur Erlangung oder Verlängerung der LKW-Fahrerlaubnis. Diese Untersuchung stellt sicher, dass der Fahrer gesundheitlich in der Lage ist, ein schweres Nutzfahrzeug sicher zu führen und die damit verbundenen Aufgaben zu bewältigen.
Für folgende Fahrerlaubnisse ist eine Bescheinigung über eine medizinische Untersuchung vorzulegen:
- Erteilung oder Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1E
- Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E bei Bewerbern > 50. Lebensjahr
- Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern > 60. Lebensjahr
Zweck der Untersuchung
Die Untersuchung bestätigt, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die die Fahrsicherheit beeinflussen könnten. Zur Untersuchung gehören insbesondere die Prüfung des Seh- und Hörvermögens, des Herz-Kreislauf-Systems, des Blutzuckers und der neurologischen Gesundheit.
Ablauf der Untersuchung
- Anamnese: Der Arzt führt ein Gespräch mit dem Bewerber, um dessen medizinische Vorgeschichte zu erfassen. Hierbei werden frühere Erkrankungen, Operationen und aktuelle gesundheitliche Beschwerden besprochen.
- Sehtest: Überprüfung der Sehschärfe, des Farbsehens und des räumlichen Sehens. Ein gutes Sehvermögen ist unerlässlich, um den Straßenverkehr sicher zu bewältigen.
- Hörtest: Überprüfung des Hörvermögens, um sicherzustellen, dass der Bewerber akustische Signale und Warnungen wahrnehmen kann.
- Blutdruck- und Herzuntersuchung: Überprüfung des Blutdrucks und der Herzfunktion, um sicherzustellen, dass keine Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorliegen, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten.
Ergebnis der Untersuchung
Nach Abschluss der Untersuchung stellt der Arzt eine Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie eine Bescheinigung über das Sehvermögen aus. Beides kann anschließend vom Bewerber bei der zuständigen Führerscheinstelle vorgelegt werden.
Anmerkung
Bus- und Taxifahrer benötigen zusätzlich einen Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV. Diese Leistung bieten wir in unserer Praxis aktuell nicht an.